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Psychosoziale Beratung

Psychosoziale Beratung

Psychosoziale Betreuung § 16a Nr. 3 SGB II

Für ALG II Empfänger (Hartz 4) – kostenfrei

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens vor herausfordernden Lebensereignissen stehen, die allein nur schwer zu bewältigen sind. Manchmal sind psychosoziale Probleme komplex und nicht für jeden gleich greifbar oder lösbar.
Die psychosoziale Betreuung hat den Auftrag Menschen in solchen Situationen oder in entscheidenden Entwicklungsphasen zu begleiten und sie in ihrem jeweiligen Lebenskontext informativ, präventiv und entwicklungsfördernd zu unterstützen, was unter anderem den Einstieg ins Arbeitsleben oder die berufliche und persönliche Weiterentwicklung begünstigen soll.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

  • Psychische und soziale Probleme in Alltag und Berufsleben

  • Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen

  • Psychische Erkrankungen


Mit dem Beratungsangebot biete ich Ihnen die Möglichkeit in einem geschützten und wertschätzendem Rahmen Ihre aktuelle Problemlage zu besprechen. Gemeinsam werden wir dabei Ihre Möglichkeiten überlegen und für Ihre individuelle Zielerreichung Problemlösestrategien und Handlungskonzepte entwickeln.

Themen meiner Beratung können u.a. sein:

  • Konfliktberatung und Krisenintervention

  • Koordinierung des täglichen Lebens, Unterstützung in administrativen Angelegenheiten

  • Beratung bei psychischen Erkrankungen oder psychosomatischen Symptomatiken (keine Psychotherapie!)

  • Beratung bei Lebenskrisen

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Entwickeln persönlicher und beruflicher Perspektiven

  • Training sozialer und mentaler Kompetenz für Beruf und Alltag und Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben

  • Vermittlung in eine fachgerechte ärztliche Behandlung, wenn erforderlich


Ihr Weg zum Termin

 

Wenn Sie ALG II (Hartz 4) beziehen und eine psychosoziale Beratung wünschen können Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner im JobCenter wenden.
Mit einem ausgestellten Vermittlungsgutschein für Psychosoziale Beratung (nach §16a Nr.3 SGB II) erhalten Sie die Beratungsleistungen kostenfrei.

Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf per Telefon oder schreiben mir eine E-Mail und wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Kennenlernen. Bitte bringen Sie den JobCenter-Gutschein zum Erstgespräch mit. In diesem Gespräch besprechen wir gemeinsam Ihr Anliegen und überlegen gemeinsam mögliche Ziele. Kommen Sie und ich zu der Erkenntnis, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist, besprechen wir den weiteren Behandlungsverlauf.

Mit dem Gutschein können Sie zunächst vier Beratungsstunden in Anspruch nehmen. Wenn Sie und ich der Meinung sind, dass Sie weitere Beratungsstunden benötigen, können auf Antrag weitere zehn oder fünfzehn Beratungsstunden durch das JobCenter bewilligt werden.

Gern vereinbare ich einen Termin mit Ihnen.

Telefon 05101 - 99 07 947

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